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Profitieren Sie von
unserer Tippgeber-Provision

Kontakt

Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen

Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp – wenn er zu einem Abschluss führt – mit 10 Prozent, der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.).

Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollten Sie umgehend handeln. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.

7 VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN ECHTEN TIPP

  1. Unser Maklerbüro kennt die zum Verkauf stehende Immobilie bis dato noch nicht. Das Objekt ist also ein Neuzugang in unserem Bestand.
  2. Die Immobilie wird noch nicht zum Verkauf angeboten, weder im Internet, noch in Printmedien oder mithilfe von Verkaufsschildern.
  3. Das Objekt darf von keinem anderen Maklerbüro angeboten werden.
  4. Ob als Verwandter (ausgenommen sind Ehe- oder Lebenspartner), Freund oder Bekannter, der Tippgeber muss den Eigentümer und potenziellen Hausverkäufer kennen.
  5. Der Eigentümer ist damit einverstanden, dass Ihr Maklerbüro Kontakt mit ihm aufnimmt, um einen Termin zu vereinbaren.
  6. Das Objekt darf nicht zur Versteigerung angeboten sein.
  7. Der Tipp ist rechtmäßig (keine Täuschung, keine verbotene Kaltakquise)

So bekommen Sie Ihre Tippgeber-Privision

Immobilientipp an uns weiterleiten

Nachdem Sie den Eigentümer gefragt haben, ob Sie uns den Tipp weiterleiten dürfen, melden Sie sich bei uns und nennen uns den Eigentümer.

Wir verkaufe oder vermieten die Immobilie

Wir setzen und mit dem Eigentümer in Verbindung und verkaufen oder vermiete die Immobilie.

Sie erhalten Ihre Provision

Nachdem wir die Immobilie verkauft oder vermietet haben und die Provision erhalten haben, überweisen wir Ihnen Ihre Tippgeber-Provision.

Fragen & Antworten

Was ist eine Tippgebervereinbarung?

Bei einer Tippgebervereinbarung schließt ein Immobilienmakler mit einer Person eine direkte, rechtssichere Vereinbarung in schriftlicher Form ab. Das heißt, wer von einem bevorstehenden Immobilienverkauf weiß, kann mit einem Makler eine geeignete Tippgebervereinbarung schließen und dem Immobilienexperten den Tipp geben.

Wer darf Tippgeber sein?

Tippgeber kann grundsätzlich jedermann sein. Auch Personen, die mit dem Eigentümer des Objekts verwandt, befreundet und bekannt sind. Ausgenommen sind die Eigentümer der Immobilie sowie die Ehe- und Lebenspartner des Eigentümers.

Was darf ein Tippgeber?

Der Tippgeber ist als Tippvermittler oder Kontaktgeber tätig. Er darf einem Immobilienmakler einen Eigentümer nennen, der seine Immobilie verkaufen möchte und der bereit ist, dem Makler einen Auftrag zum Verkauf seiner Immobilie zu erteilen und sein Kunde zu werden.

Was ist eine Tippgeberprovision?

Bei erfolgter und erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie erhält der Tippgeber eine finanzielle Beteiligung an der Maklerprovision. Wie viel die Person bekommt, hängt davon ab, wie der Tippgebervertrag ausgestaltet ist. Meist beträgt die Tippgeberprovision etwa einen Prozentsatz der Provision, die der Makler bekommt.

Ist eine Tippgeberprovision Steuerpflichtig?

Ab einem bestimmten Betrag muss die Tippgeberprovision dem Finanzamt gemeldet und versteuert werden. Zurzeit beträgt der Steuerfreibetrag ca. 256 Euro. Auf jeden Euro, den der Tippgeber darüber hinaus als Tippgeberprovision gezahlt bekommt, fällt Steuer an.

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